Ein kleiner Überblick
Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung gerne aktuelle Befunde (Laborberichte/Werte, OP-Bericht, Bilder ) ausgedruckt mit.
Wenn Sie mögen, können Sie zur Behandlung gerne ein eigenes Handtuch oder großes Tuch zum unterlegen mitbringen. Natürlich bekommen Sie auch frisch gewaschene Tücher in der Praxis.
Für Frauen empfiehlt es sich eventuell ein Trägertop oder Unterhemd mitzubringen, da bei manchen Behandlungen am Brustkorb (Rippen, Brustbein) gegebenenfalls der BH entfernt werden muss.
Kosten
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Diese gestattet mir nicht Pauschalbeträge zu berechnen, daher sind die Kosten für eine osteopathische Behandlung abhängig von der individuell durchgeführten Behandlung und Ihrer Krankenversicherung. Mittlerweile bezuschussen viele gesetzliche und ein großer Teil der privaten Krankenkassen Osteopathie. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihre Krankenversicherung.
In der Regel belaufen sich die Kosten zwischen 90 – 100€ pro Behandlung. Eine Behandlung dauert ca. 60 Minuten.
Kosten gesetzlich krankenversichert
Die meisten Gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Sollte Ihre Krankenkasse Osteopathie unterstützen, dann benötigen Sie für die Krankenkasse in den meisten Fällen eine „Empfehlung für Osteopathie“, die Sie von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kieferorthopäde, etc.) auf einem Privatrezept erhalten. Die Anzahl der osteopathischen Behandlungen, die pro Kalenderjahr bezuschusst werden, richten sich nach Ihrer Krankenkasse und sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Bitte überprüfen Sie vorab die Bedingungen Ihrer Krankenkasse bezüglich Osteopathie Erstattung.
Nach Beendigung der Behandlung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie dann mit dem vom Arzt ausgestellten Privatrezept bei Ihrer Krankenkasse für die Erstattung einreichen.
Kosten Privatversicherte und Selbstzahler
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Kosten für Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.